27. März 2023

Telefonische Bestellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur bis 31.3.2023

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes geregelt, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Infekten noch bis zum 31.3.2023 telefonisch (bis zu einer Woche) ausgestellt werden dürfen. Da diese Regelung zum 1.4.2023 endet, müssen Sie bitte ab diesem Zeitpunkt zur Erlangung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine mail an info@petersen-benner.de unter Angabe einer dauerhaft erreichbaren Telefonnummer schreiben. Wir melden uns kurzfristig telefonisch bei Ihnen zur Besprechung des weiteren Vorgehens. Im Falle der Notwendigkeit einer ärztlichen Untersuchung bei Infekt, buchen Sie bitte einen online-Termin für die Infektsprechstunde.

Notfall
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