27. März 2023

Telefonische Bestellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur bis 31.3.2023

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes geregelt, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Infekten noch bis zum 31.3.2023 telefonisch (bis zu einer Woche) ausgestellt werden dürfen. Da diese Regelung zum 1.4.2023 endet, müssen Sie bitte ab dann zur Erlangung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen online-Termin buchen oder im Falle eines Infektes telefonisch einen Termin in unserer Infektsprechstunde buchen.

Notfall
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