Der gemeinsame Bundesausschutz (GBA) hat beschlossen, dass die telefonische Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für 5 Kalendertage bei bekannten Patienten mit leichten Erkrankungen möglich ist. Im Falle der Notwendigkeit einer ärztlichen Untersuchung bei Infekt, buchen Sie bitte einen online-Termin für die Infektsprechstunde.