15. September 2023

Hygieneregeln in unserer Praxis 

Die gesetzliche Maskenpflicht für Besucher in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen endet am 7. April ebenso für Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Dann läuft die Regelung im Infektionsschutzgesetz aus. 

Das bedeutet, dass auch die Maskenpflicht in unserer Praxis ab dem 8. April entfällt. Wir werden aber weiterhin unser mittlerweile bewährtes Konzept der Infektionssprechstunde (siehe Terminbuchung) beibehalten, um das Infektionsrisiko innerhalb der Praxisräume möglichst gering zu halten.

Wenn Sie Infektsymptome haben, die eine ärztliche Untersuchung notwendig machen, so buchen Sie bitte einen online-Termin in der Infektsprechstunde. Zu dem gebuchten Termin kommen Sie bitte mit einer FFP-2-Maske!

Sollten Sie lediglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund des Infektes benötigen, so senden Sie uns bitte eine mail mit Angabe einer Telefonnummer unter der wir Sie ständig erreichen können an info@petersen-benner.de. Wir melden uns sehr kurzfristig zurück.

Notfall
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