Die gesetzliche Maskenpflicht für Besucher in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen endet am 7. April ebenso für Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Dann läuft die Regelung im Infektionsschutzgesetz aus.
Das bedeutet, dass auch die Maskenpflicht in unserer Praxis ab dem 8. April entfällt. Wir werden aber weiterhin unser mittlerweile bewährtes Konzept der Infektionssprechstunde (siehe Terminbuchung) beibehalten, um das Infektionsrisiko innerhalb der Praxisräume möglichst gering zu halten.
Wenn Sie Infektsymptome haben, die eine ärztliche Untersuchung notwendig machen, so buchen Sie bitte einen online-Termin in der Infektsprechstunde. Zu dem gebuchten Termin kommen Sie bitte mit einer FFP-2-Maske!
Sollten Sie lediglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund des Infektes benötigen, so senden Sie uns bitte eine mail mit Angabe einer Telefonnummer unter der wir Sie ständig erreichen können an info@petersen-benner.de. Wir melden uns sehr kurzfristig zurück.
Um mit uns in Kontakt zu kommen, bieten wir verschiedene Möglichkeiten an. Obwohl mehrere Mitarbeiterinnen dauerhaft am Telefon tätig sind, ist es aufgrund des hohen Anrufaufkommens z.T. schwierig uns kurzfristig persönlich zu erreichen.
Bitte nutzen Sie daher vorrangig folgende Möglichkeiten sowie die Informationen unserer Website (z.B. online-Termin Vergabe):
Aaron: Wir haben unter unserer Telefonnummer 0441-3506990 den digitalen Telefonassistenten Aaron geschaltet. Bitte lassen Sie sich von dem Assistenten durch das Menü führen und geben bitte klar verständliche Angaben zu zB gewünschten Medikamenten sowie zu Ihrer Identität durch. Wir kümmern uns dann schnellstmöglich um Ihr Anliegen.
Mail: info@petersen-benner.de- Anfragen werden kurzfristig und verlässlich beantwortet.
Der Gesetzgeber hat lediglich bis zum 28.2.2023 kostenlose SARS-2-CoV Antigen Schnelltests ermöglicht. Seit dem 1.3.2023 sind diese Tests Selbstzahler-Leistungen. Sollten Sie einen POC/Antigen durch uns wünschen, so schreiben Sie uns bitte eine mail info@petersen-benner.de. www.bundesgesundheitsministerium.de
Die Impfempfehlung bezüglich COVID verlinken wir hier. STIKO/COVID.
Wir haben den zur Zeit aktuellsten Impfstoff gegen den COVID-Virus Comirnaty Omikron XBB.1.5 von Biontech/Pfizer für Auffrischimpfungen zur Verfügung. Für den Fall einer noch nicht erfolgten Grundimmunisierung, halten wir auch die Impfstoffvariante gegen den Subtyp BA5 bereit.
Die Impfempfehlungen bezüglich der Impfung gegen saisonale Influenza und COVID verlinken wir hier STIKO/GRIPPE, STIKO/COVID.
Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes geregelt, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Infekten noch bis zum 31.3.2023 telefonisch (bis zu einer Woche) ausgestellt werden dürfen. Da diese Regelung zum 1.4.2023 endet, müssen Sie bitte ab dann zur Erlangung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen online-Termin buchen oder im Falle eines Infektes telefonisch einen Termin in unserer Infektsprechstunde buchen.
Wir bieten Ihnen weiterhin an, Impfzertifikate für durchgeführte COVID Impfungen auszustellen. Bitte senden Sie uns hierfür eine Mail mit der Betreffzeile "Impfzertifikat" an info@petersen-benner.de.
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