7. Februar 2023

Ich habe einen Infekt. Was sollte ich tun?

Haben Sie Infekt-Symptome, so melden Sie sich bitte telefonisch (0441-3506990) in unserer Praxis. Bitte erscheinen Sie NICHT UNANGEMELDET in der Praxis.

Abhängig von Ihrer Symptomatik und ggf. Vorerkrankungen geben wir Ihnen einen kurzfristigen Termin in unserer Infektsprechstunde. Beim Eintreffen in der Praxis reichen wir Ihnen einen Pager/Pieper, bitte warten Sie dann vor der Praxis. Bei Benachrichtigung gehen Sie bitte um die rechte Seite des Praxisgebäudes zu unserem Infektsprechzimmer.

Sollten Sie einen positiven COVID Antigen-Selbsttest haben und nur milde Symptome, so stellen wir Ihnen telefonisch eine Arbeitsunfähigkeit-Bescheinigung aus. Bitte lassen Sie uns beim Abholen der Bescheinigung durch eine nicht-infizierte Person Ihre Versichertenkarte vorlegen. Diese Regelung ist noch bis zum 31.3.2023 gültig (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/telefonische-krankschreibung-1800026). Ab dem 1.4.2023 müssen Sie sich für eine Infekt-bedingte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitte in unserer Infektsprechstunde vorstellen.

Notfall
phone-handsetcrossmenuarrow-leftarrow-right